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29. September 2023

Neues aus Berlin: Was aktuell in Planung ist

Berlin – Sitz der Bundesregierung.
Bild: © frank peters - stock.adobe.com 

 

In der ersten Ausgabe des Jahres 2023 gab es die Premiere – vorliegend hier nun – Teil 3 der Serie „Neues aus Berlin“. Nach wie vor steht die Energiebranche für die Bundesregierung weit vorne, wenn es um die Entscheidungs-Agenda geht. In der letzten Septemberwoche tagt die Energieminister-Konferenz in Wernigerode. Erwartet wird auch Bundesminister Habeck. Die 16 Fachminister stehen vor wichtigen Entscheidungen.

Mehr Tempo beim Ausbau der Regenerativen

Nach wie vor bleibt der Ausbau der Erneuerbaren Energien aus Sicht der Branche deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die Vorgaben für die Versorgungssicherheit im Jahre 2030 zuverlässig einzuhalten. Betrachtet man die Kraftwerksstrategie bis zum genannten Datum, gehen Experten davon aus, dass aktuell ein Zubaubedarf von 17 bis 21 Gigawatt besteht. Notwendig sei hier eine zügige Klärung der Detailfragen zur Förderung von H2-ready Gaskraftwerken, heißt es aus der Energiewirtschaft.

Verpflichtende Bürgerbeteiligung

Ein Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen derzeit diskutiert wird, könnte den Ausbau mit Windkraftanlagen im Land auf eine neue Basis stellen. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf zum „Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG“ vorgelegt, der die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen zwingend vorschreibt. Damit soll über die finanzielle Beteiligung  von Kommunen und Bürgern die Akzeptanz in der Bevölkerung für Bau und Betrieb von Windenergieanlagen signifikant gesteigert werden. In Mecklenburg-Vorpommern existiert ein solches Gesetz bereits. In NRW könnte es zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten.

Ohne Beteiligungen drohen Strafzahlungen

Die Beteiligung an den genannten Vorhaben kann unterschiedlich gestaltet sein, so der Entwurf aus Düsseldorf. Angebote zum Kauf einer oder mehrerer Anlagen können ebenso erfolgen wie die finanzielle Beteiligung  über Anlageprodukte oder vergünstigte lokale Stromtarife. Bleiben individuelle Beteiligungsvereinbarungen aus, soll im Gesetz eine Pflicht zu Ersatzbeteiligungsangeboten festgeschrieben werden. Bleiben Beteiligungsvereinbarung und Ersatzbeteiligungsangebot aus, sieht der Gesetzentwurf eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde vor, die an die Standortgemeinde zu bezahlen ist. Bereits genehmigte Anlagen werden von der Beteiligungspflicht nicht tangiert.