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Strom

"Wir betreiben das elektrische Verteilungsnetz der Spannungsebenen 30kV, 10 kV (Mittelspannung) und 0,4 kV (Niederspannung)."

Was sich hinter diesen trockenen Zahlen verbirgt? Sicherheit, Wärme, Licht für rund 24.000 Haushalte und etliche Geschäfte, Büros, Unternehmen, Praxen, Schulen und Kindergärten unserer Stadt und unserer Region. 24 Stunden am Tag, Woche für Woche und Monat für Monat. So betrachtet ist unser Stromnetz eine der wichtigsten Lebensadern von Soest. Deshalb sorgt unser Team auch dafür, das es verlässlich und einwandfrei läuft.

Angaben zum Stromnetz

Netz Strom

Die Stadtwerke Soest GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien, entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetz­zugangs­verordnung - StromNZV), der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) sowie den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Netzbetreiber

Die Stadtwerke Soest GmbH ist Netzbetreiber für das Netzgebiet der Stadt Soest und führt die Netzbetreiber Nr.: 000602 und den VDEW-Code Nr.: 9900602000005.

Grundversorger

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01.07.2021 wurde die Stadtwerke Soest GmbH in unserem Netzgebiet als Grundversorger im Sinne des EnWG festgestellt.

Übergangsversorgung

Nach § 38a Abs. 1 EnWG können Betreiber eines Elektrizitäts- oder Gasverteilernetzes und der in dessen jeweiligem Netzgebiet tätige Grundversorger miteinander vereinbaren, dass der Grundversorger in diesem Netzgebiet zusätzlich die Aufgabe einer Übergangsversorgung von den Letztverbrauchern übernimmt, die in Mittelspannung oder Mitteldruck Elektrizität oder Gas beziehen, ohne dass der Elektrizitäts- oder Gasbezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Im Elektrizitäts- und Gasnetzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Soest GmbH erfolgt die Übergangsversorgung durch die Stadtwerke Soest GmbH. Die Übergangsversorgung beruht auf einer Vereinbarung nach § 38a EnWG zwischen Netzbetreiber und Grundversorger. Die Übergangsversorgung dient der übergangsweisen Belieferung von Letztverbrauchern, die in Mittelspannung/Mitteldruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag und damit einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann. Mit der Übergangsversorgung soll eine Versorgungsunterbrechung verhindert werden.

Ansprechpartner

Einspeisung

Netzanschluss

Netzentgelte

Netznutzung

Netzrelevante Daten