Versorgungssicherheit per Gesetz
Berlin – Hier fallen wichtige Entscheidungen für die Energiebranche.Bild: © frank peters - stock.adobe.com
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) möchte die Bundesregierung den Rahmen schaffen, damit dem Stromsystem künftig genügend zuverlässige Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen, wenn ein Großteil der Stromversorgung auf wetterbedingt schwankender Wind- und Solarenergie beruht. Das Vorhaben dient dazu, die „Kraftwerkstrategie“ umzusetzen.
Kritik der Verbände
Zentrale Kritikpunkte in der Anhörung waren beim StromVKG Regelungen, die sich negativ auf die Akteursvielfalt auswirken können. Dazu gehören zum einen die Sicherheitsleistungen, die erfolgreiche Bieter hinterlegen müssen. Diese führen über 15 Jahre zu einer erheblichen Kapitalbindung – Geld, das für andere Infrastrukturprojekte nicht zur Verfügung steht.
Aktueller Stand
Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums im Kabinett beschlossen. Mitte Juni wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten und nach einer Debatte an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Verband sieht Bedarf
Der DWV, der Deutsche Wasserstoffverband, stellt in seiner Stellungnahme dazu fest: „Der DWV e.V. begrüßt, dass das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) nach langen und kontroversen Diskussionen nun erstmals im Deutschen Bundestag beraten wird. Neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten sind aus Sicht des DWV dringend erforderlich, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig den Umbau des Energiesystems sowie den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung abzusichern.“ Weitere Anhörungen zum Gesetzentwurf werden in den kommenden Tagen stattfinden.









