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Energienews 27. Juni 2018

Neue Verordnung:

Vorsicht: BHKW-Betreiber müssen Energiesteuerentlastungen melden

 

Es ist ein echtes Begriffsmonster Die „Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz“ (EnSTransV) ist zum 30.06.2018 in Kraft getreten.

Melden müssen alle, zahlen nur wenige

BHKW-Betreibern, die die Frist verstreichen lassen, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Dabei sind die Abgaben so geregelt, dass nur die wenigsten BHKW-Betreiber überhaupt tatsächlich davon betroffen sein werden. Zusammen mit der Meldung kann nämliche mit dem Formular 1463 eine Befreiung von der Meldepflicht für das laufende und die kommenden zwei Kalenderjahre beantragt werden, sofern die Steuerentlastung pro Jahr 150.000 Euro nicht überschreitet. 

Befreiung von Meldefrist beantragen

Bei dem aktuell geltenden Energiesteuertarif von 5,50 Euro je MWh Erdgas wären selbst bei einer vollständigen Steuerentlastung und ganzjährigem Dauerbetrieb somit nur Kraftwerke ab etwa einem Megawatt Leistung überhaupt von der Meldepflicht betroffen. 

Sinn der Verordnung umstritten

Warum die Besitzer stromerzeugender Heizungen in Wohngebäuden sowie kleiner Mini-, Mikro- und Nano-BHKW die Erklärung dann überhaupt abgeben müssen, ist kaum nachvollziehbar. Auch bleibt schleierhaft, warum BHKW-Betreiber eine Transparenzerklärung der Behörde gegenüber abgeben sollen, die kurz zuvor den relevanten Steuerbescheid selber verschickt hat. Ja, es stimmt tatsächlich: BHKW-Betreiber müssen genau der Behörde die Höhe der gewährten Steuerentlastung melden, die diesen Bescheid wenige Wochen oder Monate zuvor erlassen hat. Der deutsche Amtsschimmel lässt grüßen. Die Verordnung ist ein Bürokratie-Papiertiger und muss dennoch ernst genommen werden, denn wer nicht ordnungsgemäß meldet, riskiert Bußgelder.

Wer mehr zum Thema erfahren möchte, der wendet sich bitte an:
Jörg Kuhlmann
Beschaffung/Vertrieb/Energiedienstleistungen
Tel.:      02921/392-235
Mobil:   0171/6300719
E-Mail: j.kuhlmann@stadtwerke-soest.de