Mieterstrommodelle – Stadtwerke steigen ein
„Mieterstrommodell“ – der Begriff klingt zunächst recht kompliziert. So war es auch in den letzten Jahren, insbesondere, weil die gesetzlichen Anforderungen so kompliziert waren. Aber der Gesetzgeber ist dabei, dieses Modell zu endbürokratisieren. Die Idee von Mieterstrommodellen ist es, lokal produzierten Strom auch lokal zu verbrauchen. Die beiden großen Vorteile: Das Stromnetz wird entlastet und außerdem profitieren Mieterstromanbieter und Mieter direkt, weil der selbst produzierte Strom i. d. R. günstiger ist, als der Strom auf dem Strommarkt. Die Stadtwerke Soest wollen im kommenden Jahr, neben den heute bereits bestehenden drei Pilotprojekten, weitere attraktive Mieterstrommodelle umsetzen.
Preisbeispiel zeigt: Mieterstrom ist günstiger
Eine Photovoltaikanlage kann für etwa 10 Cent pro kWh Strom produzieren, Strom aus dem Netz hingegen kostet derzeit ein Vielfaches. Das Modell ist insbesondere interessant für Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlage auf dem Dach, denn die Mieter oder Eigentümer profitieren direkt von den niedrigeren Kosten beim Strombezug. Mieter bzw. Eigentümer werden somit hinsichtlich ihrer Stromkosten spürbar entlastet. Es ermöglicht auch Mietern, sich dezentral mit erneuerbarem Strom zu versorgen. Potenzial gibt es: Laut Schätzungen könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.
Wichtig ist, dass der Eigenverbrauchsanteil entsprechend hoch ist. Und der ist bei 5 Parteien natürlich höher als bei einer in einem Einfamilienhaus. Es laufen bspw. 5 Kühlschränke, es wird mehr gekocht, es wird mehr Licht usw. verbraucht. All das verbessert i. d. R. die Wirtschaftlichkeit.
Konzept stammt von 2017
Der Mieterstromzuschlag wurde 2017 als staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen, die Strom für Mietparteien eines Wohnhauses produzieren, ins Leben gerufen. Der Betreiber einer solchen Photovoltaikanlage erhält den Zuschlag pro Kilowattstunde Strom, die von der Anlage produziert und im Haus verbraucht wird. Interessantes Detail: Ab 2023 wird für den Bau von PV-Anlagen keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Der finanzielle Vorteil im privaten Bereich beläuft sich dadurch je nach Größe und Ausstattung der Anlagen (mit oder ohne Speicher u.a.) auf mehrere tausend Euro.
Stadtwerke Soest liefern weiter den Reststrom
Strom, der nicht von der eigenen PV-Anlage bereitgestellt wird, kommt wie bisher vom Energieversorger Stadtwerke Soest, ebenso auch die gesamte Abrechnung. Das bedeutet: Für Eigentümer bzw. Mieter ergibt sich bei dem Modell nicht der geringste Mehraufwand, denn die Stadtwerke sind der Full-Service-Dienstleister. Damit der Strombezug aus der Erzeugungsanlage genau gemessen werden kann, muss ein eigner Zähler eingebaut werden. Bei diesem Modell fallen ansonsten keine weiteren Kosten an. Wer den Mieterstromzuschlag erhalten will, muss eine Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Wohngebäude installiert haben. Außerdem ist es Voraussetzung, dass der Strom der Anlage im selben Quartier erzeugt, geliefert und genutzt wird. Mehr zum Thema Mieterstrom finden Sie auch in unserem nächsten Newsletter im März 2023.
Mehr Informationen zum Thema Mieterstrom auch unter: www.stadtwerke-soest.de
Ansprechpartner: Vertriebsteam Stadtwerke Soest, Jörg Kuhlmann
E-Mail: j.kuhlmann@stadtwerke-soest.de









