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25. Juni 2025

Neue Fristen beim Lieferantenwechsel

Wichtige Änderung – bei Umzügen keine rückwirkende Meldung mehr möglich.
Bild: © Andrey Popov - stock.adobe.com

 

Seit 6. Juni ist eine wichtige energiewirtschaftliche Änderung in Kraft getreten. An- und Abmeldungen von Stromverträgen können seit diesem Datum nicht mehr rückwirkend vollzogen werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass zum Beispiel nachträglich gemeldete Ein- und Auszüge von Mietern nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden können. Bislang war das problemlos möglich.

 

Geänderte Meldefristen

Deshalb gilt seit diesem Datum:

  1. Meldungen von An- und Abmeldungen von Stromverträgen wie etwa bei Ein- und Auszügen immer im Vorhinein mit einem Vorlauf von mindestens 14 Werktagen melden.
  2. Die Übermittlung der Zählerstände muss zum Zeitpunkt der Übergabe erfolgen.

Die zentrale Neuerung der Vorgaben der BNetzA zum 06. Juni lautet:

Rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen sind seitdem nicht mehr zulässig. Jede An- und Abmeldung muss im Voraus erfolgen.

 

Gesetzliche Verpflichtung

Die Stadtwerke Soest sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Vorgaben strikt einzuhalten. Deshalb bitten wir um Beachtung der neuen Fristen bei einer geplanten Veränderung der bestehenden Stromverträge.

 

Erklärender Film

Zum besseren Verständnis der neuen Vorgaben der BNetzA haben die Stadtwerke einen erklärenden Film auf ihrer Webseite platziert, der eventuell entstehende Fragen zu beantworten versucht. Über diesen QR-Code bzw. diesen Link https://www.stadtwerke-soest.de/privatkunden/umzug gelangen Sie direkt zum Erklärfilm.

 

 

Falls weitere Fragen auftauchen:

Barbara Beutler

T. 02921 392-215

b.beutler@stadtwerke-soest.de