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27. März 2023

Energiepreisbremse wird nachberechnet

Energiepreisbremsen – gelten seit dem 1. Januar 2023.
Bild: © kebox - stock.adobe.com

Durch die kurzfristigen Beschlüsse der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres bei den Entscheidungen über die Energiepreisbremsen war es logistisch nicht umsetzbar, alle Rechenzentrumskapazitäten in der elektronischen Datenverarbeitungstechnik bereits unter Berücksichtigung der Preisbremsen anzuwenden.

Gesetzeskraft an Heiligabend

Die Gesetze traten am 24. Dezember 2022 endgültig in Kraft. Deshalb konnten die Effekte der Gaspreisbremse in der Januar-Rechnung 2023 noch nicht berücksichtigt werden. Die Stadtwerke Soest bedauern dies. Von dieser Schwierigkeit sind aber so gut wie alle Energieversorgungsunternehmen in Deutschland betroffen.

Es geht kein Geld verloren

Die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme gelten seit dem 01.  Januar 2023 und bleiben bis Ende April 2024 in Kraft. Die Berücksichtigung der Energiepreisbrems-Effekte erfolgt so rasch wie möglich. Etwaige Erstattungen gehen auf keinen Fall verloren. Sie werden gutgeschrieben oder mit Rechnungen der Folgemonate verrechnet. Die Stadtwerke Soest bitten alle Monatsrechnungskunden um Verständnis und versuchen sämtliche Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten und zum frühestmöglichen Zeitpunkt obsolet werden zu lassen.

Fragen dazu beantwortet gerne:

Jürgen Reich  
Leitung Key Account Management
T 02921.392-230
J.Reich@stadtwerke-soest.de

Mareen Kordt  
Key Account Management
T 02921.392-502
M.Kordt@stadtwerke-soest