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24. März 2026

Förderprogramm progres.NRW – Klimaschutztechnik ist zurück

Klimaschutzprogamm – Förderung in NRW.
Bild: © MS

 

Seit rund einem Monat ist die Förderpause Vergangenheit. Das Programm bietet sehr interessante Fördermöglichkeiten für Gewerbe, Industrie und Vermieter.

 

Konzentration auf bestimmte Technologien

Mit dem Neustart fokussiert das Land Nordrhein‑Westfalen die Fördermittel deutlich auf ausgewählte Technologien, größere Bestandsgebäude sowie gewerbliche und kommunale Anwendungsfälle. Für Stadtwerke ergeben sich damit vor allem Beratungsfelder für ihre Endkunden im Bereich Mehrfamilienhaus‑Bestände, Lüftungstechnik im Bestand sowie Solarthermie für Prozesswärme. Gleichzeitig sind klassische Förderoptionen wie Biomasse sowie Geothermie in kleineren Gebäudestrukturen nicht mehr Bestandteil des Programms.

 

Geothermie

Gefördert wird oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Bestands‑Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30,00 Euro pro Bohrmeter für Erdwärmesonden, mit einer Förderhöchstgrenze von 15.000 Euro. Ein‑ und Zweifamilienhäuser sowie Neubauten sind nicht mehr förderfähig; Förderungen für Erdwärmekollektoren und Brunnenlösungen entfallen.

Geothermie-Förderung – Mehrfamilienhäuser ab drei Einheiten. Bild: © Jirawatfoto - stock.adobe.com Geothermie-Förderung – Mehrfamilienhäuser ab drei Einheiten. Bild: © Jirawatfoto - stock.adobe.com

Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestandsbau sind weiterhin förderfähig. Zentrale Anlagen werden mit 2.000 Euro je Gebäude bzw. Wohn‑ oder Gewerbeeinheit gefördert. Dezentrale Anlagen erhalten 200 Euro je Gerät bzw. Gerätepaar, maximal 1.000 Euro pro Einheit. Bei Schulen, Krankenhäusern und vergleichbaren Gebäuden erfolgen Einzelfallentscheidungen, ob und wenn ja, wie hoch die individuelle Förderung sein kann.

 

Solarthermie

Gefördert wird ausschließlich die Errichtung oder Erweiterung thermischer Solarkollektoranlagen zur gewerblichen oder industriellen Prozesswärme.
Der förderfähige Größenbereich liegt zwischen 20 und 1.000 m², der Zuschuss beträgt 90,00 Euro pro Quadratmeter, gedeckelt maximal bei 90.000 Euro. Solarthermie für Wohngebäude ist im Programmbereich Klimaschutztechnik nicht mehr vorgesehen.

 

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