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20. Dezember 2022

Dezember-Soforthilfe & Gas- und Strompreisbremse

Entlastung – Die Gas-Abschlagszahlung für Dezember 2022 von Haushalts- und kleinen und mittleren Gewerbekunden übernimmt teilweise der Bund.
Bild: © by-studio - stock.adobe.com

Mitte November hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die vom Bundestag bereits beschlossen war. Somit kann das Gesetz in Kraft treten. Die Entlastung richtet sich an Haushalts- und bestimmte Gewerbekunden.

Dezember-Abschlag zahlt der Bund

Die Abschlagszahlung für Dezember 2022 übernimmt in diesen Fällen der Bund. Für die genannten Letztverbraucher entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu leisten. Die rund 1.500 Energieversorger in Deutschland erhalten die Dezemberzahlungen vom Bund erstattet.

Gaspreisbremse

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Strompreisbremse

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch diese Unternehmen zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis bzw. den Vertragspreis. Es muss in diesem Zusammenhang aber klar darauf hingewiesen werden, dass sich die Bundesregierung Anpassungen auf Grund der Komplexität im laufenden Geschäft vorbehält. Es könnte durchaus eine Herausforderung darstellen, eine reibungslose Abwicklung so zügig umzusetzen.

Gaspreisbremse für die Industrie

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Befristete Entlastung

Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden. 

Beispielrechnungen für Geschäftskunden:

Nachfolgend sehen Sie zwei Beispielrechnungen (Quelle: Homepage der Bundesregierung):

Strom

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.


Gas

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.