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Energieausweis

Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Haus oder eine Wohnung ist, transparent, verständlich und gesetzlich geregelt. Besonders bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung ist er unverzichtbar: Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, den Ausweis rechtzeitig vorzulegen. Für Käufer und Mieter bietet er eine wertvolle Orientierung, um die zukünftigen Energiekosten besser einschätzen zu können und somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

Sind Sie unsicher, welcher Energieausweis der richtige für Sie ist oder welche Unterlagen benötigt werden? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne weiter -  von der Auswahl des richtigen Ausweistyps bis zur fertigen Ausstellung, stehen wir Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite und klären hier schon mal die wichtigsten Fragen:

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Wohngebäudes. Er zeigt, wie effizient ein Gebäude mit Energie umgeht, also wie viel Heizwärme, Warmwasser oder Lüftung im Durchschnitt verbraucht wird.
Das Herzstück des Ausweises ist die Energieeffizienzskala: Sie reicht von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Damit ist sofort ersichtlich, ob ein Gebäude hohe Energiekosten verursacht oder sparsam im Verbrauch ist.

Zusätzlich enthält der Ausweis Hinweise zu möglichen Modernisierungs­maßnahmen, mit denen sich die Energiebilanz verbessern lässt.

Was bringt mir der Energieausweis?

Ein Energieausweis soll Eigentümer, Mieter und Käufer über den Energie­bedarf von Gebäuden informieren und aufzeigen, wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Außerdem ermöglicht er einen bundesweiten Vergleich des Energiebedarfs von Häusern untereinander und stellt ein Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden dar.
Der Energieausweis soll Gebäudebesitzer motivieren, ihre Gebäude zu modernisieren, sodass Energie effizienter eingesetzt und dazu die Umwelt geschont wird.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Wohngebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Er muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden und nicht erst beim Vertragsabschluss. Das heißt: Eigentümer müssen rechtzeitig einen gültigen Energieausweis bereitstellen, sobald ein Immobilienangebot öffentlich gemacht wird (z.B. in Online-Portalen oder Anzeigen).

Ausgenommen sind bestimmte Gebäudearten, zum Beispiel denkmal­geschützte Objekte oder sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Wer braucht einen Energieausweis?

Grundsätzlich benötigen alle Eigentümer einen Energieausweis, wenn sie ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Das gilt sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, in Anzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu nennen – zum Beispiel die Energieeffizienzklasse.

Für Mieter und Käufer ist der Ausweis eine wichtige Informationsquelle, um sich vorab ein realistisches Bild von den Nebenkosten zu machen. Sie haben das Recht, den Ausweis einzusehen.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten:

Verbrauchsausweis:
Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – also auf den Heizkosten der bisherigen Nutzer. Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber weniger aussagekräftig, da das Verhalten der Bewohner (z.B. viel oder wenig Heizen) eine große Rolle spielt.

 

Bedarfsausweis:
Dieser Ausweis errechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten. Dafür werden bauliche Merkmale wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Baujahr berücksichtigt. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger, aber objektiver und oft genauer.
 
Welcher Ausweis für Ihr Gebäude notwendig ist, hängt vom Baujahr und dem energetischen Zustand ab. Wir prüfen das gerne individuell für Sie.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig – gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Wird das Gebäude allerdings umfassend modernisiert oder energetisch saniert (z. B. Dämmung, neue Fenster, neue Heizungs­anlage), kann ein neuer Ausweis erforderlich werden. Auch bei Änderungen in der Gebäudenutzung oder bei Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnflächen muss der Energieausweis neu erstellt werden.

 

Preise im Überblick

Art des Energieausweises Beschreibung Preis (brutto)
Verbrauchsausweis

Auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre

249 EUR
Bedarfsausweis

Auf Basis baulicher Daten, unabhängig vom Nutzerverhalten

479 EUR
 

Gut zu wissen

Falls Sie Ihre Verbrauchsdaten nicht zur Hand haben, ist das kein Problem - wir recherchieren diese gern für Sie.

Grundpreis: 65 EUR zzgl. 10 EUR für jeden weiteren Zähler
(Jeweils brutto)

 

Jetzt Energieausweis anfordern!

  • Datenerfassungsbogen Energieausweis Download
 

Wir beraten Sie gern!

Team Energiedienstleistungen
02921.392-550
EDL@stadtwerke-soest.de