Das Schreiben erwähnt eine direkte jährliche Einsparung durch den Einbau der Smart Meter in Höhe von 127 €. Das Unternehmen bezieht sich dabei auf den § 14a des Energiewirtschaftsgesetz. Der Paragraf hat den Zusatz „Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüsse. Allein der Einbau eines Smart Meters berechtigt noch nicht dazu, ein Pauschale zur Reduzierung der Netzentgelte zu erhalten. In Bezug auf den erwähnten § 14a ist neben dem Einbau auch die Nutzung von steuerbaren Verbrauchern wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen relevant und dass sie technisch so eingebunden sind, dass sie bei Bedarf netzdienlich gesteuert werden können. Ob und in welcher Höhe sich daraus Einsparungen ergeben, hängt also von mehreren Faktoren ab und ist kein Automatismus.
Der Gesetzgeber hat einen schrittweisen Rollout, sprich einen Einbau der Smart Meter/intelligenten Messeinrichtungen vorgeschrieben. Er hat dafür gewisse Gruppen definiert. Zu den Pflichteinbauten gehören zum Beispiel Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 KW Leistung oder Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 KW. Messstellenbetreiber, wie die Stadtwerke Soest haben jährliche Quoten umzusetzen und tun dies natürlich auch. Die Installation im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zählerwechsel sind für die Kunden gratis.
Allgemein lässt sich anmerken, dass eine freie Wahl des Messstellenbetreibers besteht. Für einen Kostenvergleich lohnt es sich immer alle Preisbestandteile zu berücksichtigen. Neben Einmalkosten ist es sinnvoll sich mögliche jährliche Kosten anzuschauen.
Für Fragen zu dem Thema Smart Meter stehen die Stadtwerke Soest gern zur Verfügung. Einfach im Kundenzentrum, per Telefon 02921.392150 oder unter info@stadtwerke-soest.de melden.