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06.10.2020

Stadt fördert neue Photovoltaikanlagen

Soest. Die Stadt Soest möchte bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Um das zu erreichen, muss unter anderem vor Ort auch deutlich mehr Strom aus regenerativen Energien hergestellt werden. Dazu ist natürlich jedes private Engagement für Klimaschutz und zur CO2-Einsparung erfreulich. Aus diesem Grund startet die Stadt als weitere Klimaschutz-Sofortmaßahme ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen. „Wer eine PV-Anlage installiert, betreibt selber aktiven Klimaschutz und motiviert darüber hinaus andere Menschen, diesem guten Beispiel zu folgen“, erklärt Matthias Abel, Technischer Beigeordneter der Stadt Soest.
 
Vorstellung des neuen PV-Anlagenförderprogramms der Stadt Soest Auf dem Gelände der Stadtwerke Soest wurde das neue Förderprogramm vorgestellt: (von rechts) Matthias Abel (Technischer Beigeordneter der Stadt Soest), Max Griebenow (Stadtwerke Bereich Energiedienstleistungen), Sophia Zierock, Maria Kroll-Fiedler, Klimaschutzbeauftragter Uwe Dwornik und Rainer Wolf (alle Geschäftsstelle Klimaschutz der Stadt Soest).
 

Insgesamt hat der Rat der Stadt Soest mit seinem Beschluss im Juni 2020 für das Förderprogramm 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Privatbürgerinnen und -bürger die sich entschließen, jetzt eine PV-Anlage auf ihrem Dach installieren zu lassen, werden mit je 500 Euro bezuschusst. Der Zuschuss ist auf eine Einmalförderung begrenzt und die PV-Anlage muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gefördert wird die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen zur effizienten Nutzung der Solarenergie auf oder an privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern.
  • Förderempfänger kann jede/r private (d.h. nicht-öffentliche) Eigentümer/in von im Stadtgebiet Soest liegenden Wohngebäuden sein
  • Gefördert wird maximal eine Anlage pro Wohnungseigentümer/in und Jahr im Stadtgebiet von Soest.
  • Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Anschaffungskosten von Eigentumsanlagen, (d. h. Photovoltaik-Contracting ist ausgeschlossen).
  • Förderfähig sind ausschließlich fabrikneue Anlagen, die auf dem Dach oder an der Außenseite von privat genutzten Wohn- bzw. Nebengebäuden installiert werden sollen.
  • Die Antragstellerin/der Antragssteller verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens 10 Jahre ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme in funktionsfähigem Betrieb zu halten.
  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
  • Das Vorhaben darf erst begonnen werden (Auftragserteilung), nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
  • Ausgeschlossen sind Erweiterungs- oder Ertüchtigungsmaßnahmen zu einer bestehenden Photovoltaikanlage sowie Photovoltaikanlagen ohne Rückspeisemöglichkeit in das öffentliche Versorgungsnetz

Förderanträge können schriftlich ab sofort an folgende Anschrift gerichtet werden: Stadt Soest, Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz, Windmühlenweg 21, 59494 Soest oder per E-Mail an photovoltaik@soest.de. Rückfragenkönnen ebenfalls unter genannter Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse gestellt werden. Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare sind digital im „Rathaus online“ auf www.soest.de zu finden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Es zählt der Posteingangsstempel bzw. das E-Mail-Eingangsdatum.

Wenn es um die Umsetzung geht, können sich Interessenten gern an die Stadtwerke Soest wenden. Der heimische Energieversorgung hat über 150 PV-Anlagen in den letzten 5 Jahren mit Soester Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt. Die Stadtwerken blicken also auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz und können daher über die unterschiedlichsten Einsatz- und Finanzierungsmöglichkeiten von PV-Anlagen informieren und Speicherlösungen für den selbst erzeugten Strom vorstellen.