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Netzentgelte

Die Nutzung der Netze der Stadtwerke Soest GmbH erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Die Entgelte sind zu entrichten für die Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb. Zusätzlich sind die jeweilige Konzessionsabgabe, Kosten nach dem KWK Gesetz, gesetzliche Umlagen sowie die gesetzlich gültige Umsatzsteuer zu entrichten. In den Entgelten der Stadtwerke Soest sind die Kosten der vorgelagerten Netze enthalten.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu den Entgelten für die Netznutzung der Stadtwerke Soest:

Netzentgelte 2024 der Stadtwerke Soest GmbH gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die Netzentgelte ab dem 01.01.2024 dar, die auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse für das Jahr 2024 ermittelt wurden.

Netzentgelte 2023 der Stadtwerke Soest GmbH gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die Netzentgelte ab dem 01.01.2023 dar, die auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse für das Jahr 2023 ermittelt wurden.

 

Netzentgelte 2022 der Stadtwerke Soest GmbH gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die Netzentgelte ab dem 01.01.2022 dar, die auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse für das Jahr 2022 ermittelt wurden.

 

Netzentgelte 2021 der Stadtwerke Soest GmbH gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Netzentgelte 2020 der Stadtwerke Soest GmbH gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG