Allgemeine Tarifpreise für Fernwärme
Bundesregierung führt ab 2021 CO2-Preis ein
Der CO2-Preis wird – gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz – auf alle fossilen Energieträger erhoben und wirkt sich damit auch auf die Wärmerzeugung aus. So kommen ab 2021 diese CO2-Kosten als weiterer Preisbestandteil dazu, daher steigt der Wärmepreis zum 1. Januar 2021. Die Preiserhöhung beträgt 0,56 Cent/kWh netto (0,67 Cent/kWh brutto, gerundet), die versorgungsbedingten Wärmeverluste sind dabei berücksichtigt. Die Grundpreise bleiben unverändert. Dies ergibt bei einen Durchschnittsverbrauch von 10.000 kWh monatliche Mehrkosten von rund 5,58 Euro (brutto).
Allgemeine Tarifpreise für Fernwärme gültig ab 01.01.2021
für den Wärmeverbrauch bis 20.000 kWh pro Jahr
Nettopreis | Bruttopreis* | |
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Grundpreis pro Monat | 11,00 Euro | 13,09 Euro |
Arbeitspreis je kWh | 8,36 Cent | 9,95 Cent |
für den Wärmeverbrauch über 20.000 kWh pro Jahr
Nettopreis | Bruttopreis* | |
---|---|---|
Grundpreis pro Monat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Arbeitspreis je kWh | 9,02 Cent | 10,73 Cent |
Die Wärmetarife setzen sich aus dem Monatsgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.
Die Kosten der Ablesungs-, Abrechnungs- und Mietgebühren für die Heizkostenverteilung (HKVO) werden auf die Mieter umgelegt.
* Es handelt sich um gerundete Preise. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.