Netznutzung
Die Stadtwerke Soest GmbH hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung) unterzeichnet.
Die Stadtwerke Soest GmbH garantiert Ihnen einen fairen Netzzugang nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung).
Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile:
- Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur, die Erbringung von Systemdienstleistungen
- Preise für die Messung, Ablesung und Abrechnung
- Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein zusätzlicher, nicht vom Netzbetreiber festgelegter Preisbestandteil der Netznutzung.
Lieferanteninformation
Gültig ab dem 31.03.2022
Messwesen
Messverträge - Die Stadtwerke Soest GmbH benutzt die seitens der Bundesnetzagentur bundeseinheitlich vorgegebenen Verträge vom 23.08.2017 ohne jede Anpassung.
- Internetseite der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de
Messtellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Gesetze
Die Stadtwerke Soest GmbH bietet allen Anschlussnutzern mit bestehenden Messeinrichtungen in ihrem Versorgungsgebiet ab dem 01.01.2010 den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln, an.
Auskünfte erteilt:
Matthias Dirting
Telefon: 0 29 21.3 92 - 1 17
Fax: 0 29 21.3 92 - 2 22
E-Mail: m.dirting@stadtwerke-soest.de