Allgemeine Tarife
Hier finden Sie die allgemeinen Tarife der Stadtwerke Soest GmbH für die Versorgung mit Wärme ab dem 1. Januar 2019 und Warmwasser ab
dem 1. Juni 2015.
Allgemeine Tarifpreise für Wärme
für den Wärmeverbrauch bis 20.000 kWh / Jahr
nachrichtlich Nettopreis ** | Betrag inkl. MWSt. | |
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Grundpreis pro Monat | 11,00 Euro | 13,09 Euro |
Arbeitspreis je kWh | 7,80 Cent | 9,28 Cent |
für den Wärmeverbrauch über 20.000 kWh / Jahr
nachrichtlich Nettopreis ** | Betrag inkl. MWSt. | |
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Grundpreis pro Monat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Arbeitspreis je kWh | 8,46 Cent | 10,07 Cent |
Die Kosten der Ablesungs-, Abrechnungs- und Mietgebühren für die Heizkostenverteilung (HKVO) werden auf die Mieter umgelegt.
** nachrichtlich für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer
Allgemeine Tarifpreise für Warmwasser
für die Versorgung mit Warmwasser berechnen die Stadtwerke Soest GmbH Stand: 1. Januar 2013
nachrichtlich Nettopreis ** | Betrag inkl. MWSt. | |
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Grundpreis pro Monat | 2,50 Euro | 2,68 Euro |
Mengenpreis Warmwasser Euro / cbm | 3,50 Euro | 3,75 Euro |
In dem Warmwasserpreis sind die Kosten für das eingesetzte Kaltwasser noch nicht enthalten. |
nachrichtlich | Betrag | |
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Mengenpreis Kaltwasser Euro / cbm | 1,63 Euro | 1,74 Euro |
Zusätzlich werden die Entwässerungs- und Abwassergebühren erhoben. |
Betrag | |
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Entwässerungs- und Abwassergebühren Euro / cbm | 2,92 Euro |
Anmerkungen
Beitragsbescheid der Stadt Soest
Die Heranziehung zu den Entwässerungs- und Abwassergebühren erfolgt gem. der "Entwässerungssatzung der Stadt Soest" mit der dazu ergangenen Gebührenordnung" in ihrer z.Zt. gültigen Fassung.
Durch die Bürokratieabbaugesetze Teil I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir Ihnen, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit uns in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage sicher behoben werden. Die Frist von einem Monat zur Klageerhebung wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen den Vorstand der Kommunale Betriebe Soest AöR zu richten und beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten zu erklären.
Sollte die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Bei Änderungen der Grundpreise, des Mengenpreises oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes werden der Grundpreis, der Wärme- und der Warmwasserverbrauch zeitanteilig abgerechnet.
Soest, Mai 2015