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11 Antworten auf 11 Fragen

1. Wen kann ich bei Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung ansprechen?

Unsere Servicemitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zur Jahresabrechnung gerne zur Verfügung: persönlich oder telefonisch.

Kundenzentrum

Aldegreverwall 12
59494 Soest
Telefon: 02921.392-150
Telefax: 02921.392-153

Öffnungszeiten

Mo.-Mi. 08.30 – 16.30 Uhr
Do. 08.30 – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 – 13.00 Uhr
info@stadtwerke-soest.de

2. Wie erstellen die Stadtwerke Soest die Jahresverbrauchsabrechnung?

Für die Jahresverbrauchsabrechnungen werden einmal jährlich alle Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen. Dazu sind unser Servicekräfte als Ableser unterwegs oder Sie haben Mitte November eine Ablesekarte mit der Bitte zur Selbstablesung erhalten. Die Rücksendung dieser Karten oder die Eingabe der Zählerstände auf der Internetseite hatte bis 01. Januar 2020 zu erfolgen. Die Zählerstände werden unter Berücksichtigung mittlerer jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen stichtagsgenau zum 31. Dezember  hochgerechnet und bei der Abrechnung zugrunde gelegt. Wenn uns Ihre Zählerstände nicht termingerecht vorliegen, schätzen wir Ihren Verbrauch. Ihre Jahresverbrauchsabrechnung senden wir Ihnen dann im Januar zu.

3. Was ist der Abrechnungszeitraum?

Die Jahresverbrauchsabrechnung für Strom, Gas und Wasser erstellen wir im Januar eines Jahres für das vergangene Kalenderjahr. Innerhalb eines Kalenderjahres kann es mehrere Abrechnungszeiträume geben. Gründe für eine Aufteilung in mehrere Abrechnungszeiträume sind zum Beispiel Zählerwechsel, Tarif- und Preisänderungen.

4. Wie berechnen sich meine Guthaben oder Nachzahlungen?

Mit der Zahlung Ihres monatlichen Abschlags leisten Sie Vorauszahlungen für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Am Ende des Jahres oder bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch Strom, Gas und Wasser ermittelt und der tatsächliche Rechnungsbetrag berechnet. Der für Ihren persönlichen Verbrauch angefallene Rechnungsbetrag wird mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergibt die Nachzahlung oder das Guthaben. Guthaben bis 5,00 € werden mit dem ersten Abschlagsbetrag verrechnet, Guthaben über 5,00 € werden zwei Wochen nach Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung ausbezahlt. Voraussetzung für die Guthabenauszahlung ist eine bestehende Bankverbindung.

5. Wie werden meine Abschläge ermittelt?

Die monatlichen Abschläge für 2020 in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ergeben sich aus dem letzten Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der zurzeit gültigen Preise. Bei einem nicht durchgehenden Verbrauch in 2019 wird dieser für ein volles Bezugsjahr hochgerechnet.

6. Wie kann ich meine monatlichen Abschläge erhöhen?

Nehmen Sie für eine Abschlagsänderung telefonisch oder persönlich Kontakt mit uns auf. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite. Bequem geht das auch in unserem Online-Portal.

7. Wann ist der Abschlagsbetrag fällig?

Der Abschlag für Januar ist am 10. Februar fällig. Wir berücksichtigen hier das Versanddatum der Jahresverbrauchsabrechnung. Die folgenden Abschlagsbeträge sind jeweils zum 10. eines jeden Monats fällig.

8. Was bedeuten Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

9. Erdgas in m³ angegeben aber in kWh abgerechnet?

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig vom Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

10. Verbrauch deutlich gestiegen. Welche Einsparmöglichkeiten gibt es?

Zu Energiesparthemen steht Ihnen auch unser Energieberater gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

11. Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Wenn Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ein Guthaben ausweist und Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, benötigen wir zur Auszahlung des Guthabens Ihre Bankverbindung. Teilen Sie uns Ihre Bankdaten bitte schriftlich per Brief, Fax oder Email mit. Wenn wir Ihre Mitteilung bis zum 1. Februar erhalten, überweisen wir Ihnen das Guthaben zum Fälligkeitstag der Rechnung am 8. Februar. Bei späterer Information der Bankdaten erfolgt die Überweisung nachfolgend zeitnah.
Wenn Sie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren ändern wollen, teilen Sie uns Ihre neuen Bankdaten ebenfalls bitte schriftlich per Brief, Fax oder Email mit. (Formular SEPA-Lastschriftverfahren)

Weitere Informationen finden Sie hier:

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