Ihr Dach kann mehr
Einfach und kostengünstig selbst Strom erzeugen: Grüner Strom vom eigenen Dach schont Ihr Konto und die Umwelt. Wir helfen Ihnen dabei, auf die Sonnenseite zu kommen: Mit Komplettlösungen zur lokalen Erzeugung von Strom vom eigenen Dach.
Solarpflicht als Chance
Solarenergie spielt in Deutschland eine immer größere Rolle – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die individuelle Energieversorgung von Haushalten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass in vielen Bundesländern – darunter auch Nordrhein-Westfalen – Photovoltaikanlagen auf Dächern von Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen installiert werden müssen. In NRW gilt: Ab 2025 müssen Neubauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Ab 2026 betrifft die Pflicht auch Bestandsgebäude bei Dachsanierungen.
Das bedeutet für Eigentümer: Was früher freiwillig war, wird schrittweise zur Standard-Anforderung. Statt dies als Belastung zu sehen, bietet diese Entwicklung eine einmalige Chance für mehr Unabhängigkeit, Energieeffizienz und Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Nichts von der Stange
Ihr Soester Solardach kommt nicht von der Stange, sondern ist für Ihr Zuhause maßgeschneidert. Wir nutzen Ihre Dachfläche ökonomisch und bieten Lösungen für nahezu jede Dachform – durch eine optimale Ausrichtung der Module und Neigung. Auch Flachdachkonstruktionen sind kein Problem.
Solaranlagen in der Soester Altstadt
Mit Beschluss vom 15.09.2022 können nun laut Altstadtsatzung, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen innerhalb
der Wälle verbaut werden.
Allerdings bedarf es einer vorherigen Genehmigung seitens der Stadt Soest.
Voraussetzungen
- Harmonisches Einfügen in die Gesamtarchitektur des Gebäudes sowie die Umgebung.
- Bei PV-Anlagen sind nur rote Module mit roten Rahmen oder schwarze Module mit schwarzen Rahmen zulässig.
- Die Module sind parallel und symmetrisch zur Dachfläche als zusammenhängende Fläche anzuordnen. Die Modulfläche darf durch Dachgauben, Dacheinschnitte und Dachfenster unterbrochen werden.
- Bei Solarthermie-Anlagen sind nur schwarze Flachkollektoren zulässig.
- Die Anlagen müssen jeweils einen Mindestabstand von 0,50 m von der Traufe, vom First, vom Ortgang und vom Giebel sowie eine Pfannenreihe zu Dachaufbauten aufweisen.
- Bei Walm- und Krüppelwalmdächern sind Anlagen nur ab dem Schnittpunkt der Walmdachfläche mit dem First zulässig.
- Der Abstand von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zu geneigten Dachflächen darf maximal 0,20 m betragen.
- Es ist zulässig zwei verschiedene Anlagen auf einem Dach zu montieren, wenn diese harmonisch aufeinander abgestimmt sind.
AnsprechpartnerHerr Peter Bettenbrock
02921 103-3400
p.bettenbrock@soest.de
Seit 2015 haben wir mit Kunden
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Mit einem optionalen Stromspeicher nutzen Sie das volle Potential Ihrer PV-Anlage.
Er speichert immer dann Strom aus der PV-Anlage, wenn ein Stromüberschuss herrscht und wird beispielsweise in den Abendstunden wieder abgegeben, wenn mehr Strom verbraucht als produziert wird. (mehr Info >>)
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